Friday 27 January 2017

Kotak Forex Brokerage Ltd

Einkommensteuer Appellate Tribunal - Mumbai Kotak Forex Brokerage Ltd, Mumbai vs Department of Income Tax am 15. März 2012 PER DINESH KUMAR AGARWAL (JM) Diese Beschwerde von den Einnahmen ist gegen die Reihenfolge der 7.3.2011 von der ld gerichtet. CIT (A) für das Bewertungsjahr 2006-07. 2. Kurz zusammengefaßte Tatsachen des Falles sind, daß das Begutachtungsunternehmen sich mit der Gewährung von Darlehen und Investitionen beschäftigt. Die Rendite wurde mit einem Gesamteinkommen von Rs.6.57.465 angegeben. Im Laufe des Bewertungsverfahrens stellte die AO fest, dass der Assessment 2 ITA No.4065 Mum 2011 (Assessment Year: 2006-07) Abschreibungen auf Firmenwerte und auf Forex Business Rights 32 (1) (ii) des Einkommensteuergesetzes beansprucht hat . 1961 (Das Gesetz) sind immaterielle Vermögenswerte. Der Begutachter wurde gebeten, zu erläutern, warum die Abschreibungen auf beiden obigen immateriellen Vermögenswerten erlaubt werden sollten. Als Reaktion darauf legte der Begutachter ein Antwortschreiben vom 11.2.2008 vor, dass (Seite 5 der AO): Goodwill ist ein Bündel von Rechten, einschließlich Interalia Patente, Marken, Handelsnamen, Lizenzen, Franchise, etc. Einige davon Rechte wie Vermögenswerte, wie z. B. Patent, Marke, Handelsname, Lizenzen, Franchise usw., ausgewiesen. Die so aufgezählten Vermögenswerte sind einige der Komponenten des Geschäfts - oder Firmenwerts. Der Geschäfts - oder Firmenwert wird von dem Restwert des Ausdrucks, anderen Geschäfts - oder Handelsrechten gleicher Art, abgedeckt. Die AO akzeptierte die Begründung jedoch nicht, weil der Geschäfts - oder Firmenwert nicht unter die Kategorie der in § 32 Abs. 1 Ziff. Ii des Gesetzes aufgeführten Vermögenswerte und Rechte falle und daher die Abschreibung nicht zulässig sei Der Firmenwert Rs.13.03.989 - und addierte denselben dem Gesamteinkommen des Assessments. 3. Im Beschwerdeverfahren wird das ld. CIT (A) nach dem Tribunal Orders in assessees eigenen Fall in M ​​s Kotak Forex Brokerage Limited V s 3 ITA No.4065 Mum 2011 (Assessment Jahr: 2006-07) ACIT in ITA Nr. 2692 Mum 2007 (AY: 2001-02 ) Vom 6.8.2009 und die Bestellung in ITA Nr.4273 Mum 2008, AY2005- 06 vom 28.10.2009, erlaubte jedoch die Forderung des Begutachters und löschte die Nichtanerkennung der AO. 4. Durch die Anordnung des ld beleidigt. CIT (A), die Einnahmen sind in Berufung vor uns aus folgenden Gründen der Beschwerde. 1. Über den Sachverhalt und die Umstände des Rechtsstreits und des Rechts ist die Ld. CIT (A) erloschen, wenn die Nichtzulassung der Abschreibungen auf den Firmenwert der A. O. In Bezug auf die Unterschiedsbeträge der Dienstleistungssteuer von Rs.13.03.989 -, die in die Kategorie der in § 32 Abs. 1 Ziff. Ii der Einkommensteuer aufgeführten Vermögenswerte oder Rechte fallen Handlung. 2. Die Beschwerdeführerin bean - tragt, dass die Anordnung des CIT (A) auf diesem Gebiet aufgehoben und die des Assessierenden Beamten wiederhergestellt wird. 5. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung hat das ld. DR unterstützt die Reihenfolge der AO. Auf der anderen Seite, die ld. Der Rechtsanwalt für den Begutachter vertritt die Auffassung, dass diese Frage durch die Entscheidung des Tribunals im Fall des Assessees für die Bewertungsjahre 2001-2002 und 2005-06 (siehe oben) für den Begutachter zu Gunsten des Begutachters gerechtfertigt ist. Er hat auch auf Aufzeichnung der Kopie der genannten Aufträge der 4 ITA No.4065 Mum 2011 (Assessment Jahr: 2006-07) Tribunal. Er vertritt daher die Ansicht, daß die vom ld. CIT (A) eingehalten werden. 7. Wir haben die Einreichungen der konkurrierenden Parteien sorgfältig geprüft und das vorhandene Material durchgelesen. Wir finden in dem Klagegrund des Gutachters Verdienst, dass die Frage der Abschreibung auf den Geschäfts - oder Firmenwert durch die vorgenannten Verfügungen des Gerichts zu Gunsten des Begutachters gerechtfertigt ist. Das Tribunal in der Reihenfolge vom 28.10.2009 während des Beschlusses des früheren Jahres, d. H. Für A. Y.2001-02, hat die unter den Ziffern 4.3 bis 6 enthaltenen Abs. 4.3 Dieses Verhältnis der Entscheidung des Gerichts ist auf den Sachverhalt des vorliegenden Falles nicht anwendbar, da das Gericht im Fall des Assessments selbst kategorisch festgestellt hat, dass der von dem Sachverständigen erworbene Geschäfts - oder Firmenwert, der der Marke als Geschäfts - oder Firmenwert entspricht, gebildet wird Die Grundlage der Marke. Die Feststellungen des Gerichts in Ziffer 8 seiner Verfügung sind wie unter: Geschäfts - oder gewerbliche Rechte sind Rechte, die zur wirksamen Ausübung des Geschäfts - oder Handelsverkehrs erlangt werden. Commerce ist ein breiter Begriff, der Unternehmen in seiner Falte umfasst. Daher muss jedes Recht, das zur wirksamen und gewinnbringenden Geschäftstätigkeit erlangt wird, unter die Bedeutung des immateriellen Vermögenswertes fallen. Die Definition sieht ferner vor, dass die geschäftlichen oder kommerziellen Rechte von Know-how, Patenten, Urheberrechten, Handelsmarken, Lizenzen, Franchise usw. sein sollen. All dies sind die Vermögenswerte, die nicht über Nacht hergestellt oder hergestellt werden, Erfahrung und Reputation. Sie nehmen an Bedeutung in der kommerziellen Welt, da sie einen bestimmten Nutzen oder Vorteil oder 5 ITA No.4065 Mum 2011 (Assessment Jahr: 2006-07) Ruf über einen Zeitraum von Zeit und Kunden assoziiert mit solchen assts. Ebenso ist Goodwill nichts anderes als positive Reputation von einer Person Unternehmen Business-Haus über einen Zeitraum von Zeit gebaut. Der Geschäfts - oder Firmenwert ist somit ein ähnliches Geschäfts - oder Handelsrecht. Wie aus der Verkaufsvereinbarung zwischen Shri Uday S Kotak und dem Assessee-Unternehmen bekannt ist, die früher als Komaz Financial Services Ltd bekannt ist, finden wir, dass der Name Kotak eine enorme Bedeutung hat, da das Assessee-Unternehmen durch die Verwendung des Namens und dessen Nutzen profitieren sollte Ist so weit gegangen, seinen Namen zu ändern, indem er Kotak in seinen Namen einschloß. Daher ist es von kommerziellem Wert, für die der Sachverständige hat die Menge an Rs bezahlt. 1,88 crores als Firmenwert. 4.4 Das Gericht hat zwar das Vorbringen des Sachverständigen in Betracht gezogen, dass die Gesellschaft des Begutachters auch in Kotak Forex Broking Ltd. umbenannt wurde. Wenn also das Recht zur Nutzung des Namens Kotak dem Begünstigten zugute kommt, ist die Gegenleistung zu zahlen Eine solche Verwendung entspricht der Gegenleistung für eine Marke. Dementsprechend wurde der Geschäfts - oder Firmenwert, der in der Vergangenheit erzeugt wurde, vom Tribunal ähnlich der Marke betrachtet, daher wurde die Frage zugunsten des Begutachters entschieden. 5 Auch das Verhältnis der Entscheidung im Fall der Birla Gobal Asset Finance Co Ltd zugunsten des Assessments, in dem das Tribunal festgestellt hat, dass das Logo und die Marke, die immaterielle Vermögenswerte sind, von der Hauptgesellschaft gekauft wurden und sie für ihre Zwecke verwendet wurden Geschäftlichen Zwecken und dementsprechend wurden große Verdienste durch den Begutachter getätigt, und das gleiche wurde für die Besteuerung angeboten. Der vom Assessenten erhaltene Bewertungsbericht ergab sich daher nur für immaterielle Vermögenswerte, es kann nicht gesagt werden, dass es keine Einzelheiten zu immateriellen Vermögenswerten oder keine angemessene Bewertung von immateriellen Vermögenswerten gab. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte sind zulässig. Danach hat das Tribunal festgestellt, dass eine Abschreibung für den Geschäfts - oder Firmenwert zulässig war. 6 Im Fall der Hindustan Coco Cola Beverages P Ltd. Auch das Gericht nach Prüfung der Entscheidung der Ahmedabad-Bank des Gerichtshofs in 97 ITD 248, die gefunden wurde, in Erwägung nachstehender Gründe: 6 ITA No.4065 Mum 2011 (Assessment Year: 2006-07) Unterscheidbar und danach nach der Entscheidung im Fall von Gee Vee Enterprises in 99 ITR 375 gehalten, dass Abschreibungen auf Geschäfts - oder Firmenwerte zulässig sind, was auch der Definition der Vermögenswerte gemäß § 32 Abs. 1 Ziffer ii) des Gesetzes entspricht. Daher haben wir kein Zögern in der Haltung, dass die Entscheidung des Tribunals im Fall des Assessments selbst haftbar zu machen ist. Dementsprechend erlauben wir nach der Entscheidung des Tribunals im eigenen Fall die Abschreibung auf den Geschäfts - oder Firmenwert. 8. In Ermangelung jeglicher Unterscheidungsmerkmale, die von den Einnahmen verbucht worden sind, respektieren wir respektvoll nach dem einheitlichen Standpunkt des Gerichtshofs, dass der Sachverständige berechtigt ist, auf Goodwill und dementsprechend den vom IQ . CIT (A), die die Abschreibung auf Geschäfts - oder Firmenwert zulässt, erfordert keine Störungen. Die Begründung der Einnahmen wird daher zurückgewiesen. 9. Im Ergebnis wird das Einspruchsverfahren zurückgewiesen. Order, die am 29. März 2012 im offenen Gericht ausgesprochen worden ist. Einkommenssteuer Appellate Tribunal - Mumbai Kotak Forex Brokerage Ltd, Mumbai vs Department of Income Tax am 15. März 2012 PER DINESH KUMAR AGARWAL (JM) Diese Beschwerde, die von den Einnahmen vorgezogen wird, richtet sich gegen Die von der ld. CIT (A) für das Bewertungsjahr 2006-07. 2. Kurz zusammengefaßte Tatsachen des Falles sind, daß das Begutachtungsunternehmen sich mit der Gewährung von Darlehen und Investitionen beschäftigt. Die Rendite wurde mit einem Gesamteinkommen von Rs.6.57.465 angegeben. Im Laufe des Bewertungsverfahrens stellte die AO fest, dass der Assessment 2 ITA No.4065 Mum 2011 (Assessment Year: 2006-07) Abschreibungen auf Firmenwerte und auf Forex Business Rights 32 (1) (ii) des Einkommensteuergesetzes beansprucht hat . 1961 (Das Gesetz) sind immaterielle Vermögenswerte. Der Begutachter wurde gebeten, zu erläutern, warum die Abschreibungen auf beiden obigen immateriellen Vermögenswerten erlaubt werden sollten. Als Reaktion darauf legte der Begutachter ein Antwortschreiben vom 11.2.2008 vor, dass (Seite 5 der AO): Goodwill ist ein Bündel von Rechten, einschließlich Interalia Patente, Marken, Handelsnamen, Lizenzen, Franchise, etc. Einige davon Rechte wie Vermögenswerte, wie z. B. Patent, Marke, Handelsname, Lizenzen, Franchise usw., ausgewiesen. Die so aufgezählten Vermögenswerte sind einige der Komponenten des Geschäfts - oder Firmenwerts. Der Geschäfts - oder Firmenwert wird von dem Restwert des Ausdrucks, anderen Geschäfts - oder Handelsrechten gleicher Art, abgedeckt. Die AO akzeptierte die Begründung jedoch nicht, weil der Geschäfts - oder Firmenwert nicht unter die Kategorie der in § 32 Abs. 1 Ziff. Ii des Gesetzes aufgeführten Vermögenswerte und Rechte falle und daher die Abschreibung nicht zulässig sei Der Goodwill Rs.13.03.989 - und addierte denselben zum Gesamteinkommen des Assessments. 3. Im Beschwerdeverfahren wird das ld. CIT (A) nach dem Tribunal Orders in assessees eigenen Fall in M ​​s Kotak Forex Brokerage Limited V s 3 ITA No.4065 Mum 2011 (Assessment Jahr: 2006-07) ACIT in ITA Nr. 2692 Mum 2007 (AY: 2001-02 ) Vom 6.8.2009 und die Bestellung in ITA Nr.4273 Mum 2008, AY2005- 06 vom 28.10.2009, erlaubte jedoch die Forderung des Begutachters und löschte die Nichtanerkennung der AO. 4. Durch die Anordnung des ld beleidigt. CIT (A), die Einnahmen sind in Berufung vor uns aus folgenden Gründen der Beschwerde. 1. Über den Sachverhalt und die Umstände des Rechtsstreits und des Rechts ist die Ld. CIT (A) erloschen, wenn die Nichtzulassung der Abschreibungen auf den Firmenwert der A. O. In Bezug auf die Unterschiedsbeträge der Dienstleistungssteuer von Rs.13.03.989 -, die in die Kategorie der in den Bestimmungen des § 32 Abs. 1 Ziff. Ii der Einkommenssteuer aufgeführten Vermögenswerte oder Rechte fallen Handlung. 2. Die Beschwerdeführerin bean - tragt, dass die Anordnung des CIT (A) auf diesem Gebiet aufgehoben und die des Beurteilenden Offiziers wiederhergestellt wird. 5. Zum Zeitpunkt der Anhörung hat das ld. DR unterstützt die Reihenfolge der AO. Auf der anderen Seite, die ld. Der Rechtsanwalt für den Begutachter vertritt die Auffassung, dass diese Frage durch die Entscheidung des Tribunals im Fall des Assessees für die Bewertungsjahre 2001-2002 und 2005-06 (siehe oben) für den Begutachter zu Gunsten des Begutachters gerechtfertigt ist. Er hat auch auf Aufzeichnung der Kopie der genannten Aufträge der 4 ITA No.4065 Mum 2011 (Assessment Jahr: 2006-07) Tribunal. Er vertritt daher die Ansicht, daß die vom ld. CIT (A) eingehalten werden. 7. Wir haben die Einreichungen der konkurrierenden Parteien sorgfältig geprüft und das vorhandene Material durchgelesen. Wir finden in dem Klagegrund des Gutachters Verdienst, dass die Frage der Abschreibung auf den Geschäfts - oder Firmenwert durch die vorgenannten Verfügungen des Gerichts zu Gunsten des Begutachters gerecht wird. Das Tribunal in der Reihenfolge vom 28.10.2009 während des Beschlusses des früheren Jahres, d. H. Für A. Y.2001-02, hat die Ziffern 4.3 bis 6 wie unter Ziffer 4.3 bis 6 beobachtet und gehalten. 4.3 Dieses Verhältnis der Entscheidung des Gerichts ist auf den Sachverhalt des vorliegenden Falles nicht anwendbar, da das Gericht im Fall des Assessments selbst kategorisch festgestellt hat, dass der von dem Sachverständigen erworbene Geschäfts - oder Firmenwert, der der Marke als Geschäfts - oder Firmenwert entspricht, gebildet wird Die Grundlage der Marke. Die Feststellungen des Gerichts in Ziffer 8 seiner Verfügung sind wie unter: Geschäfts - oder gewerbliche Rechte sind Rechte, die zur wirksamen Ausübung des Geschäfts - oder Handelsverkehrs erlangt werden. Commerce ist ein breiter Begriff, der Unternehmen in seiner Falte umfasst. Daher muss jedes Recht, das zur wirksamen und gewinnbringenden Geschäftstätigkeit erlangt wird, unter die Bedeutung des immateriellen Vermögenswerts fallen. Die Definition sieht ferner vor, dass die geschäftlichen oder kommerziellen Rechte von Know-how, Patenten, Urheberrechten, Handelsmarken, Lizenzen, Franchise usw. sein sollen. All dies sind die Vermögenswerte, die nicht über Nacht hergestellt oder hergestellt werden, Erfahrung und Reputation. Sie nehmen an Bedeutung in der kommerziellen Welt, da sie einen bestimmten Nutzen oder Vorteil oder 5 ITA No.4065 Mum 2011 (Assessment Jahr: 2006-07) Ruf über einen Zeitraum von Zeit und Kunden assoziiert mit solchen assts. Ebenso ist Goodwill nichts anderes als positive Reputation von einer Person Unternehmen Business-Haus über einen Zeitraum von Zeit gebaut. Der Geschäfts - oder Firmenwert ist somit ein ähnliches Geschäfts - oder Handelsrecht. Wie aus der Verkaufsvereinbarung zwischen Shri Uday S Kotak und dem Assessee-Unternehmen bekannt ist, die früher als Komaz Financial Services Ltd bekannt ist, finden wir, dass der Name Kotak eine enorme Bedeutung hat, da das Assessee-Unternehmen durch die Verwendung des Namens und dessen Nutzen profitieren sollte Ist so weit gegangen, seinen Namen zu ändern, indem er Kotak in seinen Namen einschloß. Daher ist es von kommerziellem Wert, für die der Sachverständige hat die Menge an Rs bezahlt. 1,88 crores als Firmenwert. 4.4 Das Gericht hat zwar das Vorbringen des Sachverständigen in Betracht gezogen, dass die Gesellschaft des Begutachters auch als Kotak Forex Broking Ltd. umbenannt wurde. Wenn also dem Unternehmen das Recht zur Nutzung des Namens Kotak zuerkannt wird, wird die Gegenleistung dafür gezahlt Eine solche Verwendung entspricht der Gegenleistung für eine Marke. Dementsprechend wurde der Geschäfts - oder Firmenwert, der in der Vergangenheit erzeugt wurde, vom Tribunal ähnlich der Marke betrachtet, daher wurde die Frage zugunsten des Begutachters entschieden. 5 Auch das Verhältnis der Entscheidung im Fall der Birla Gobal Asset Finance Co Ltd zugunsten des Assessments, in dem das Tribunal festgestellt hat, dass das Logo und die Marke, die immaterielle Vermögenswerte sind, von der Hauptgesellschaft gekauft wurden und sie für ihre Zwecke verwendet wurden Geschäftlichen Zwecken und dementsprechend wurden große Verdienste durch den Assessenten gemacht, und das gleiche wurde für die Besteuerung angeboten. Der vom Assessenten erhaltene Bewertungsbericht ergab sich daher nur für immaterielle Vermögenswerte, es kann nicht gesagt werden, dass es keine Einzelheiten zu immateriellen Vermögenswerten oder keine angemessene Bewertung von immateriellen Vermögenswerten gab. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte sind zulässig. Danach hat das Tribunal festgestellt, dass eine Abschreibung für den Geschäfts - oder Firmenwert zulässig war. 6 Im Fall der Hindustan Coco Cola Beverages P Ltd. Auch das Gericht nach Prüfung der Entscheidung der Ahmedabad-Bank des Gerichtshofs in 97 ITD 248, die gefunden wurde, in Erwägung nachstehender Gründe: 6 ITA No.4065 Mum 2011 (Assessment Year: 2006-07) Unterscheidbar und danach nach der Entscheidung im Fall von Gee Vee Enterprises in 99 ITR 375 gehalten, dass Abschreibungen auf Geschäfts - oder Firmenwerte zulässig sind, was auch der Definition der Vermögenswerte gemäß § 32 Abs. 1 Ziffer ii) des Gesetzes entspricht. Daher haben wir kein Zögern in der Haltung, dass die Entscheidung des Tribunals im Fall des Assessments selbst haftbar zu machen ist. Dementsprechend erlauben wir nach der Entscheidung des Tribunals im eigenen Fall die Abschreibung auf den Geschäfts - oder Firmenwert. 8. In Ermangelung jeglicher Unterscheidungsmerkmale, die von den Einnahmen verbucht worden sind, respektieren wir respektvoll nach dem einheitlichen Standpunkt des Gerichtshofs, dass der Sachverständige berechtigt ist, auf Goodwill und dementsprechend den vom IQ . CIT (A), die die Abschreibung auf Geschäfts - oder Firmenwert zulässt, erfordert keine Störungen. Die Begründung der Einnahmen wird daher zurückgewiesen. 9. Im Ergebnis wird das Einspruchsverfahren zurückgewiesen. Beschluss des Gerichts am 29. März 2012.


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